Geboren und aufgewachsen in Berlin habe ich nach Auslandsaufenthalten an der Stanford University/Kalifornien und in Frankreich an der FU Berlin studiert und auch mein Referendariat in Berlin absolviert. Nach dem zweiten Staatsexamen im Februar 2003 bin ich seit April 2003 als selbstständige Rechtsanwältin in eigener Kanzlei tätig. Zusätzlich habe ich in den Jahren 2000/2001 noch eine Mediationsausbildung abgeschlossen..
Meine Tätigkeitsschswerpunkte sind seit Beginn meiner Tätigkeit das Familienrecht und das Strafrecht, hier allerdings vorrangig die Vertretung von Geschädigten.
Im Rahmen des Familienrechts berate ich Sie gerne umfassend zu allen Fragen rund um das Thema Trennung/Scheidung mit allen dazugehörigen Themen wie Kindes- und Ehegattenunterhalt, Ehewohnung, Zugewinn, Versorgungsausgleich etc. sowie gegebenenfalls erforderliche Schutzmöglichkeiten nach dem Gewaltschutzgesetz wie z.B. Näherungsverbote oder Wohnungszuweisungen.
Sind minderjährige Kinder betroffen, geht es darüber hinaus vor allem auch um Fragen des Sorge – und Umgangsrechts. Hierbei liegt es mir besonders am Herzen, das Kind oder die Kinder im Blick zu behalten. Bei Sorge – und Umgangsstreitigkeiten sehe ich es daher auch als meine primäre Aufgabe an, mit Ihnen gemeinsam Ideen und Lösungen hierzu zu erarbeiten, die vor allem auch das Wohl und die Interessen Ihres Kindes oder Ihrer Kinder berücksichtigen. Hier kommt Ihnen auch meine langjährige Erfahrung in diesem Bereich zugute ebenso wie meine frühere Tätigkeit als Verfahrensbeiständin .
Im Rahmen des Strafrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit schon immer auf der Vertretung Geschädigter von Straftaten, was mir auch besonders am Herzen liegt. Ich sehe es als meine Aufgabe, Sie in jedem Abschnitt des Verfahrens kompetent und engagiert zu vertreten und Ihren Rechten als Geschädigte*r Geltung zu verschaffen.
Bereits die Frage, ob gegen den oder die Täter eine Strafanzeige erstattet werden soll, ist manchmal schwierig zu beantworten, da hierbei viele Faktoren eine Rolle spielen können. Schon in diesem Anfangsstadium des Ermittlungsverfahrens stehe ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit gerne als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Ist ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bereits eingeleitet, besteht häufig die Möglichkeit, sich dem Verfahren als Nebenkläger*in anzuschließen und sich von einem Rechtsanwalt/einer Rechtsanwältin Ihrer Wahl vertreten zu lassen. Dies bedeutet vor allem eine Stärkung Ihrer verfahrensrechtlichen Stellung und eine umfassende Beteiligungsbefugnis.
Denn gerade das Strafverfahren ist oft für Verletzte einer Straftat aus verschiedenen Gründen mit Unsicherheiten verbunden. Nach wie vor sind viele Verletzte im Strafverfahren und insbesondere in einer Hauptverhandlung vor Gericht nicht nur ein weiteres Mal mit der Tat und der Person des Täters unmittelbar konfrontiert, sondern müssen sich auch umfassenden Fragen der Verfahrensbeteiligten stellen, die sie häufig als Herabwürdigung und Bloßstellung empfinden.
In dieser für Verletzte schwierigen und besonders belastenden Situation kann ich als engagierte Nebenklagevertreterin in besonderem Maß Unterstützung bieten, Ihren Rechten als Verletzte*r nachhaltig Gehör zu verschaffen und Ihre persönlichen Interessen im Verfahren zur Geltung bringen. Über das Institut der Nebenklage nehmen Sie eine ganz andere Rolle im Strafverfahren ein, da Sie vom bloßen Zeugen zu einem mit besonderen Rechten ausgestatteten Verfahrensbeteiligten werden. Als solcher haben Sie unter anderem das Recht, über mich in die Ermittlungsakte Einsicht zu nehmen, während der gesamten Hauptverhandlung persönlich anwesend sein zu dürfen oder sich von mir in ihren Rechten vertreten zu lassen, Beweisanträge stellen zu können, in bestimmten Fällen Rechtsmittel einlegen zu können etc.
In ausgesuchten Fällen übernehme ich auch gern Ihre Strafverteidigung und biete Ihnen von Anfang an kompetente und engagierte Beratung und Verteidigung. Im Bereich der Sexualdelikte vertrete ich allerdings ausschließlich Geschädigte. Auch im Rahmen der Strafverteidigung halte ich es aufgrund meiner langjährigen Erfahrung für äußerst wichtig, so früh wie möglich anwaltliche Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen, um auf das weitere Verfahren Einfluß nehmen zu können.
Telefon: (030) 455 00 00
E-Mail: neubert[at]kanzlei-moeckernkiez.de