Ob zu Fuß, auf zwei, vier oder mehr Rädern, jeder Verkehrsteilnehmende ist zuallererst Mensch und somit nicht perfekt. Kommt es zum Unfall, benötigen Sie kompetente anwaltliche Unterstützung. Wir beraten und vertreten Sie, wenn es um Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Gegen die Verhängung von Bußgeldern und Eintragung von „Punkten“, etwa wegen des Überfahrens roter Ampeln oder des Nichteinhaltens des Mindestabstandes beim Überholen, gehen wir ebenfalls vor.
Besonders wichtig ist anwaltlicher Beistand im Rahmen des Verkehrsstrafrechtes. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr sind hier beispielhaft zu nennen. Auch die Teilnahme am Verkehr unter Drogen- oder Alkoholeinfluss kann einen Straftatbestand darstellen.
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts sind Rechtsanwältin Lattek und
Rechtsanwalt Hersch tätig. Unabhängig davon, ob Sie beschuldigt werden oder geschädigt sind, beraten und vertreten wir Sie gern.
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