Beispiele hierfür sind Gewährleistung bei Mängeln der Kaufsache oder Rückzahlung eines Darlehens, Regulierung von Schäden. Verbraucher*innenrechte gehören ebenfalls dazu. Umfasst ist auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.
Gerne beraten wir Sie auch vor Abschluss eines Vertrages oder arbeiten Verträge für Sie aus.
Auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts sind
Rechtsanwältin Lattek und
Rechtsanwalt Hersch tätig,
Rechtsanwältin Stehle
im Bienenrecht.
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